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Preisanpassung Erdgas zum 01. November 2022

Zum 01. November 2022 passt die Energieversorgung Marienberg GmbH (EVM) die Preise für Erdgas in der Grund- und Ersatzversorgung sowie allen Wahltarifen an.

 

Ein Grund für die Preisanpassung in den Wahltarifen sind mehrere Umlagen: die Speicherumlage, die die Bundesregierung neu eingeführt hat, und die Bilanzierungsumlage,

deren Höhe die Trading Hub Europe (THE) GmbH – als Marktgebietsverantwortlicher im deutschen Gasmarkt – neu festgesetzt hat. Die Gasbeschaffungsumlage hat mit Aufhebung der Gaspreisanpassungsverordnung ihre gesetzliche Basis verloren. Stattdessen wurde ein Gesetz zur vorübergehenden Umsatzsteuersenkung für Erdgas von 19% auf 7% verabschiedet. (In der Folge erhielten unsere Kunden in den letzten Wochen zwei Preisanpassungsschreiben von der EVM.)

 

In der Grundversorgung setzt die EVM die am 08. Juli 2022 im Bundestag beschlossenen Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) um und führt alle bestehenden Grundversorgungstarife zu einem einheitlichen Tarif zusammen (hier unsere Bekanntmachung zum Thema). Die Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden besteht bereits getrennt vom Grundversorgungstarif.

 

Wir informieren alle betroffenen Privat- und Geschäftskunden schriftlich über die Preisanpassung. Weitere Informationen halten wir hier im Online-Beitrag bereit.

 

Fragen & Antworten:

Warum passt die EVM die Preise für Erdgas zu diesem Zeitpunkt an?

Wahrscheinlich haben Sie in den letzten Wochen und Monaten die Medienberichterstattung über erheblich steigende Energiepreise in Deutschland und Europa verfolgt. Die Beschaffungskosten, die die Energieversorger für Erdgas zahlen müssen, sind in den vergangenen Monaten extrem stark gestiegen – ein Beispiel: Gegenüber Anfang 2021 haben sich die Gaspreise im Großhandel bis Anfang August 2022 mehr als verachtfacht. Wann diese Hochpreisphase endet, ist nicht absehbar. Ähnlich wie viele andere Energieversorger kann auch die EVM die außergewöhnlich hohen Kostensteigerungen nicht mehr ausgleichen. Die Bundesregierung steuert mit mehreren Maßnahmen gegen, die wir bei der Preiskalkulation für unsere Kunden berücksichtigen. 

Warum kommt es an den Energiemärkten zu so extremen Preissteigerungen?

Ursache für die stark steigenden Großhandelspreise sind verschiedene weltweite Entwicklungen. Bereits im letzten Jahr sind die Preise an den Energiebörsen stark gewachsen, Grund dafür war eine weltweit nahezu zeitgleich einsetzende konjunkturelle Erholung nach der Hochphase der Corona-Pandemie. Überall wurden die strikten Lockdowns aufgehoben, was zu einer Erholung der Wirtschaft in vielen Staaten gleichzeitig führte. Dies brachte in allen Weltregionen gleichzeitig eine erhöhte Nachfrage nach Rohstoffen mit sich und ließ die Preise international steigen. Witterungsbedingt vergrößerte sich zudem die Nachfrage nach Gas.

 

Der zweite wesentliche Faktor ist der Angriff Russlands auf die Ukraine. Der Angriffskrieg führt nicht nur zu großen Unsicherheiten auf den Rohstoffmärkten. Die von Russland im Zuge des Krieges stark gekürzten Gaslieferungen verknappen das Gasangebot. Das führt zu stark wachsenden Preisen beim Gaseinkauf.

Was ist die Gasbeschaffungsumlage?

Mit Aufhebung der Gaspreisanpassungsverordnung (veröffentlicht am 3. Oktober 2022 im Bundesanzeiger) ist die gesetzliche Basis der Gasbeschaffungsumlage entfallen. Damit ist diese Umlage für Energieversorger und ihre Kunden nicht mehr relevant. Die EVM hat ihre Erdgaspreise entsprechend angepasst und in der zweiten Oktoberwoche 2022 Informationsschreiben an die betroffenen Kunden versandt.

Was ist die Speicherumlage?

Nach § 35 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) dient die mit Blick auf die Gas-Versorgungssicherheit neu geschaffene Umlage der Sicherstellung von konkreten Mindestfüllständen der Gasspeicher an bestimmten Stichtagen. Dies soll dazu beitragen, dass im Winter auch bei Ausfall von Gasimporten die Gasversorgung in Deutschland gesichert ist.

Was ist die Bilanzierungsumlage?

Zur Deckung des zu erwartenden Fehlbetrages aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie wird gemäß der Festlegung der BNetzA (GaBi Gas 2.0) u. a. die Bilanzierungsumlage erhoben.

Warum werden die Speicher- und die Bilanzierungsumlage erhoben?

Die deutliche Kürzung der Gaslieferungen durch Russland betrifft auch die Gasversorgungssicherheit im Winter. Die Bundesregierung hat deshalb mehrere Maßnahmen ergriffen, um die Versorgungssicherheit zu stärken. Dazu gehört unter anderem die drastisch beschleunigte Einspeicherung von Erdgas in die Gasspeicher, aber auch von der Bundesregierung beschlossene Stützungsmaßnahmen für die großen Gasimport-Unternehmen, denen Gaslieferungen aus Russland weggebrochen sind. Sie müssen diese Gasmengen, die einen Teil des Gasbedarfs in Deutschland decken, jetzt in kürzester Zeit zu extrem hohen Preisen nachbeschaffen.

 

Zur Finanzierung solcher Maßnahmen hat die Bundesregierung unter anderem die Gasspeicherumlage neu eingeführt. Sie werden auf den Gasverbrauch der Haushalte sowie den Verbrauch der Industrie- und Gewerbekunden erhoben.

 

Die EVM ist gesetzlich verpflichtet, die aus diesen Umlagen erzielten Einnahmen vollständig abzuführen, sie verbleiben also nicht in unserem Unternehmen.

Ab wann und wie lange müssen die Umlagen gezahlt werden?

  • Speicherumlage: vom 01. Oktober 2022 bis zum 01. April 2025
  • Bilanzierungsumlage: Diese Umlage wird dauerhaft erhoben und ihre Höhe jährlich neu festgelegt.

In der Anlage zum Kundenanschreiben geben wir auch Auskunft zur aktuellen Höhe der Umlagen.

Erhöhen sich die Abschläge für die Erdgaslieferung?

Aufgrund der gesunkenen Preise nimmt die EVM für die letzten beiden Monate im Kalenderjahr 2022 keine Abschlagsanpassungen vor. Die Verrechnung erfolgt mit der Jahresverbrauchsabrechnung für das Jahr 2022.

Ab wann wird die geplante Umsatzsteuersenkung für Gas auf 7% wirksam?

Der niedrigere Steuersatz gilt vom 01. Oktober 2022 bis 31. März 2024. Diese Senkung geben wir vollumfänglich an die betroffenen Kunden weiter. 

Wie kann ich als Kunde Energie sparen, um meine künftigen Kosten zu verringern?

Der EVM ist bewusst, dass diese Preissteigerungen für die Kunden eine enorme Belastung bedeuten. Die Bundesregierung hat in diesem Jahr mehrere entlastende Maßnahmen umgesetzt (beispielsweise die Abschaffung der EEG-Umlage auf den Strompreis), um die Haushalte zu entlasten. Weitere Entlastungsschritte sind auf dem Weg.

 

Dennoch bleiben die wachsenden Preise eine Herausforderung. Eine Möglichkeit, den starken Preisanstieg zumindest zu dämpfen, ist das Energiesparen. Auf der Internetseite www.ganz-einfach-energiesparen.de finden Sie zahlreiche Hinweise, wie Sie Ihren Energieverbrauch und damit Kosten senken können. Auch das Bundeswirtschaftsministerium und das Umweltbundesamt haben Tipps zur Senkung des Energieverbrauchs für Haushalte zusammengestellt:

Was kann ich als Kunde tun, wenn ich die Rechnung nicht mehr bezahlen kann?

Falls Sie bereits absehen können, dass Sie eine Rechnung oder die erhöhten Abschläge nicht bezahlen können, melden Sie sich bitte zeitnah bei der EVM. Gemeinsam suchen wir im Dialog nach Lösungen.

 

Ebenso sollten betroffene Kunden rechtzeitig mit ihrem örtlichen Sozial- oder Arbeitsamt und mit Sozialberatungsstellen wie der Diakonie Kontakt aufnehmen, um über Lösungsschritte zu sprechen.

 

Bitte kürzen Sie nicht kommentarlos Ihre Zahlung. Die EVM wird sich dann in jedem Fall wieder mit Ihnen in Verbindung setzen. In dieser angespannten Situation möchten wir Konflikte gern vermeiden.

An wen kann ich mich mit Beschwerden zur Preisanpassung wenden?

Die EVM ist für die neu erhobenen Umlagen nicht verantwortlich. Bei Beschwerden zu diesem Thema bitten wir die Kunden, sich an die Bundesregierung zu wenden.

 

 

Weiterführende Informationen finden Sie hier:

Lage der Gasversorgung in Deutschland,
Hintergrundinformationen der Bundesnetzagentur,
weitere Informationen zu den Umlagen

Gaspreisanalyse

Umsatzsteuersenkung auf Gas

So funktioniert der Gasmarkt

Notfallplan Gas

Versorgungssicherheit

Monatlicher Erdgasverbrauch in Deutschland
im Vorjahresvergleich

Energie sparen

Drittes Entlastungspaket

Kontakt zur Bundesregierung

Kontakt zum Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)



Wenn jetzt noch Fragen offen sind, dann wenden Sie sich gern an das Kundenbüro der EVM:

Tel. 03735 6793-34
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