Im Dschungel der unterschiedlichsten Programme zur Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen, Bauberatungen und Begleitung, ist es für die meisten Eigenheimbesitzer und Unternehmen kaum mehr möglich, den Überblick zwischen BMWi, BAFA, KfW, SAB sowie weiterenzubehalten. Daher werden wir, eine Ratgeberreihe starten, in der wir verständlich und übersichtlich die Fördermöglichkeiten näher beleuchten, die aus unserer Sicht für den Großteil unser Leser von Interesse sein dürften. Den Schwerpunkt setzen wir dabei auf Förderungen, die Ihnen als Zuschuss gewährt werden.
Wer seine Immobile heutzutage energetisch sanieren oder modernisieren möchte, hat gute Chancen, von staatlichen Förderprogrammen aus Bund, Ländern und Kommunen zu profitieren. Die Vielfalt ist allerdings so groß, dass es selbst ausgewiesene Förderexperten schwer haben, hier den Überblick zu behalten. In unserer Ratgeberserie stellen wir Ihnen daher attraktive Förderungen vor, die Hauseigentümern vornehmlich als Zuschuss gewährt werden.
Förderprogramme - Sanierungen
Quelle: http://www.foerderdatenbank.de
Förderart: | Zuschuss | ||
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Förderbereich: | Energieeffizienz & Erneuerbare Energien; | ||
Wohnungsbau & -modernisierungen | |||
Fördergebiet: | Bund | ||
Förderberechtigte: | Privatpersonen | ||
Ansprechpartner: | KfW Bankengruppe |
Ziel und Gegenstand
Die KfW Bankengruppe unterstützt Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO 2-Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden, für die vor dem 1. Februar 2002 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde.
Gefördert werden:
- Einzelmaßnahmen,
- Maßnahmenpakete sowie
der Kauf eines energetisch sanierten Gebäudes oder einer Eigentumswohnung und die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus.
Für alle Fördermaßnahmen steht auch die Kreditvariante im Programm Energieeffizient Sanieren –Kredit zur Verfügung.
Art und Höhe der Förderung -Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung beträgt für:
- Einzelmaßnahmen: 10% der förderfähigen Kosten, maximal 5.000 EUR pro Wohneinheit,
- Heizungs-und/oder Lüftungspaket im „Anreizprogramm Energieeffizienz”: 15% der förderfähigen Kosten, maximal 7.500 EUR pro Wohneinheit,
- KfW-Effizienzhaus 115: 15% der förderfähigen Kosten, maximal 15.000 EUR pro Wohneinheit,
- KfW-Effizienzhaus 100: 17,5% der förderfähigen Kosten, maximal 17.500 EUR pro Wohneinheit,
- KfW-Effizienzhaus 85: 20% der förderfähigen Kosten, maximal 20.000 EUR pro Wohneinheit,
- KfW-Effizienzhaus 70: 25% der förderfähigen Kosten, maximal 25.000 EUR pro Wohneinheit,
- KfW-Effizienzhaus 55: 30% der förderfähigen Kosten, maximal 30.000 EUR pro Wohneinheit,
- KfW-Effizienzhaus Denkmal
Als Maßnahmenpakete werden gefördert:
- Heizungspaket, bestehend aus Erneuerung der Heizungsanlage und der darauf abgestimmten Optimierung der Wärmeverteilung,
- Lüftungspaket, bestehend aus dem Einbau einer Lüftungsanlage (Zu-und Abluftanlage) mit Wärmerückgewinnung in Verbindung mit mindestens einer Sanierungsmaßnahme an der Gebäudehülle (z.B. Dämmung der Wände, Erneuerung der Fenster).
Der Zuschuss muss mindestens 300 EUR pro Antrag betragen.
Für eine energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen kann ein Zuschuss im Rahmen des Programms Energieeffizient Bauen und Sanieren –Zuschuss Baubegleitung direkt bei der KfW beantragt werden.
Voraussetzungen
Für das Wohngebäude muss vor dem 1. Februar 2002 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet worden sein.
Als Einzelmaßnahmenwerden gefördert:
- Wärmedämmung von Wänden,
- Wärmedämmung von Dachflächen,
- Wärmedämmung von Geschossdecken,
- Erneuerung der Fenster und Außentüren,
- Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage,
- Erneuerung der Heizungsanlage,
- Optimierung bestehender Heizungsanlagen, (…)
Als Maßnahmenpakete werden gefördert:
- Heizungspaket, bestehend aus Erneuerung der Heizungsanlage und der darauf abgestimmten Optimierung der Wärmeverteilung,
- Lüftungspaket, bestehend aus dem Einbau einer Lüftungsanlage (Zu-und Abluftanlage) mit Wärmerückgewinnung in Verbindung mit mindestens einer Sanierungsmaßnahme an der Gebäudehülle (z.B. Dämmung der Wände, Erneuerung der Fenster).
Antragsverfahren
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Einbindung eines Energieeffizienz-Experten über das KfW-Zuschussportal (Programmnummer 431) an die:
KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5–9
60325 Frankfurt am Main
Infocenter: (08 00) 5 39 90 02
Tel. (0 69) 74 31-0
Fax (0 69) 74 31-29 44
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.kfw.de
zu richten.
Förderprogramme - Energieberatung
Quelle: Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) vom 11. Oktober 2017, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 7. November 2017, B2; Informationen das BAFA, Stand November 2017.
Förderart: | Zuschuss | ||
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Förderbereich: | Beratung, Energieeffizienz; Erneuerbare Energien, | ||
Wohnungsbau & -modernisierungen | |||
Fördergebiet: | Bund | ||
Förderberechtigte: | Unternehmen, Privatpersonen, Verbände und Vereinigungen | ||
Ansprechpartner: | Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) |
Ziel und Gegenstand
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert Energieberatungen für Wohngebäude, die Möglichkeiten der energetischen Gebäudesanierung aufzeigen.
Gefördert werden Energieberatungen, die:
- entweder die Gesamtsanierung in einem Zuge zu einem KfW-Effizienzhaus darstellen oder
- aufzeigen, wie das Gebäude Schritt-für-Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch saniert und der Primärenergiebedarf so weit wie möglich gesenkt werden kann.
Ziel ist es, Investoren bzw. Eigentümern einen sinnvollen Weg aufzuzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Gebäudes verbessern können.
Art und Höhe der Förderung -Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Zuwendung beträgt 60% des zuwendungsfähigen Beratungshonorars, jedoch:
- maximal 800 EUR für Ein-und Zweifamilienhäuser und
- maximal 1.100 EUR für Wohnhäuser mit drei oder mehr Wohneinheiten.
Die Zuwendung für zusätzliche Erläuterungen bei Eigentümerversammlungen beträgt einmalig maximal 500 EUR.
Voraussetzungen
Der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Gebäude muss bis zum 31. Januar 2002 gestellt oder erstattet worden sein. Die Gebäudehülle darf seitdem nicht zu mehr als 50% verändert worden sein und das Gebäude muss überwiegend Wohnzwecken dienen.
Eine Energieberatung ist von einem zugelassenen Energieberater zu erbringen und muss für Wohngebäude mindestens folgende Schritte umfassen:
- eine Datenaufnahme vor Ort,
- die Anfertigung eines Energieberatungsberichts (z.B. in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans) sowie
- dessen Aushändigung und anschließende Erläuterung gegenüber dem Beratenen (mit Zustimmung
Antragsverfahren
Anträge sind vor Beginn der Energieberatung online beim:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Energieberatung Wohngebäude, Energieberatung Mittelstand
Frankfurter Straße 29–35
65760 Eschborn
Infocenter: (08 00) 5 39 90 02
Tel. (0 61 96) 9 08-18 80
Internet: http://www.bafa.de
zu stellen.
Förderprogramme - Baubegleitung
Quelle: Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand November 2016; KfW-Information vom 11. Januar 2017.
Förderart: | Zuschuss | ||
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Förderbereich: | Energieeffizienz & Erneuerbare Energien; | ||
Wohnungsbau & -modernisierungen | |||
Fördergebiet: | Bund | ||
Förderberechtigte: | Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtungen | ||
Privatpersonen, Verband/Vereinigung | |||
Ansprechpartner: | KfW Bankengruppe |
Ziel und Gegenstand
Die KfW Bankengruppe unterstützt die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen unabhängigen Energieeffizienz-Experten während des Neubaus und der Sanierung von bestehenden Wohngebäuden.
Gefördert wird die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch den Energieeffizienz-Experten, wahlweise mit einer Nachhaltigkeitszertifizierung, bei:
- Neubau oder Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus oder
- der energetischen Sanierung mit Einzelmaßnahmen.
Ziel ist es, die Umsetzung energetischer Maßnahmen durch zusätzliche fachliche Kompetenz zu unterstützen.
Art und Höhe der Förderung -Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Zuwendung beträgt 50% der förderfähigen Kosten:
- maximal jedoch 4.000 EUR pro Antragsteller und Investitionsvorhaben
- Zuschussbeträge unter 300 EUR werden nicht ausgezahlt
Voraussetzungen
Es muss sich um eine förderfähige Sanierungsmaßnahme handeln, die entweder in den Programmen Energieeffizient Bauen, Energieeffizient Sanieren –Kredit, Energieeffizient Sanieren –Investitionszuschuss oder in einem von der KfW aus diesen Mitteln refinanzierten Programm eines Landesförderinstitutes gefördert wird.
Der Sachverständige muss in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes in den Kategorien „Energieeffizient Bauen und Sanieren –Wohngebäude” unter http://www.energie-effizienz-experten.de geführt sein.
Der Sachverständige ist für das Vorhaben wirtschaftlich unabhängig zu beauftragen.
Der Sachverständige darf weder in einem Inhaber-, Gesellschafts-oder Beschäftigungsverhältnis zu den bauausführenden Unternehmen oder Lieferanten stehen, noch Lieferungen oder Leistungen vermitteln.
Die Durchführung der energetischen Fachplanung und Baubegleitung ist durch den Sachverständigen zu dokumentieren und dem Bauherrn zu übergeben.
Antragsverfahren
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Einbindung eines Energieeffizienz-Experten über das KfW-Zuschussportal (Programmnummer 431) an die:
KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5–9
60325 Frankfurt am Main
Infocenter: (08 00) 5 39 90 02
Tel. (0 69) 74 31-0
Fax (0 69) 74 31-29 44
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.kfw.de
zu richten.