Nähe, Wärme, Vertrauen

Netzservice

Veröffentlichung des Brennwerts gemäß §40 GasNZV

Mit Inkrafttreten der novellierten Gasnetzzugangsverordnung am 01.10.2011 wird es für Netzbetreiber verpflichtend, am zehnten Werktag des Monats die Abrechnungsbrennwerte des Vormonats an allen Ein- und Ausspeisepunkten auf der Internetseite zu veröffentlichen. Diese Verpflichtung beinhaltet neben der Veröffentlichung des Brennwerts für sämtlichen Letztverbraucher auch die Veröffentlichung für alle Einspeisungen aus Speichern, Gasproduktionsanlagen, Hubs. Misch- und Konversionsanlagen sofern die Einspeisungen an diesen Punkten einer Abrechnung unterliegen.

 

Das Verfahren zur Ermittlung von Abrechnungsbrennwerten ist im DVGW-Regelwerk G 685 erläutert und richtet sich nach der Länge der Abrechnungszeitspanne.

 

aktuelle Brennwerte:

 

 

 

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