Veröffentlichung des Brennwerts gemäß §40 GasNZV
Mit Inkrafttreten der novellierten Gasnetzzugangsverordnung am 01.10.2011 wird es für Netzbetreiber verpflichtend, am zehnten Werktag des Monats die Abrechnungsbrennwerte des Vormonats an allen Ein- und Ausspeisepunkten auf der Internetseite zu veröffentlichen. Diese Verpflichtung beinhaltet neben der Veröffentlichung des Brennwerts für sämtlichen Letztverbraucher auch die Veröffentlichung für alle Einspeisungen aus Speichern, Gasproduktionsanlagen, Hubs. Misch- und Konversionsanlagen sofern die Einspeisungen an diesen Punkten einer Abrechnung unterliegen.
Das Verfahren zur Ermittlung von Abrechnungsbrennwerten ist im DVGW-Regelwerk G 685 erläutert und richtet sich nach der Länge der Abrechnungszeitspanne.
aktuelle Brennwerte: