Nähe, Wärme, Vertrauen

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Um das Energiedienstleistungsportfolio abzurunden bietet EVM nun auch die Erstellung von Energieverbrauchsausweisen für Wohngebäude durch einen geprüften Energieberater inklusive Registriernummer an.

 

 

Zu diesem Zweck stellen wir Ihnen einen Fragebogen zum Download bereit. Diesen müssen Sie nur noch gewissenhaft ausfüllen und uns per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Post zusenden. Innerhalb kurzer Zeit wird Ihnen dann der Energieausweis durch die EVM ausgehändigt.

 

Bei Fragen können Sie sich jederzeit an Herrn Mehnert wenden.

 

Grundsätzlich ist auch die Erstellung eines Energieverbrauchsausweises für Nichtwohngebäude und von Energiebedarfsausweisen möglich. Dies erfordert aber zunächst eine Kontaktaufnahme mit uns.

 

 

Was ist ein Energieausweis?

Ein Energieausweis informiert über den energetischen Zustand einer Immobilie und zeigt Energieeinsparpotenziale auf. Ziel des Energieausweises ist es, Mietern oder Käufern eine leicht verständliche Information zum Energieverbrauch eines Objektes zu geben und eine energetische Vergleichbarkeit von Gebäuden herzustellen. Gebäude mit schlechten Energiekennwerten sollen den Gebäudeeigentümer zu energetisch wirksamen Modernisierungen motivieren. Generell unterscheidet man hier zwischen zwei Arten, dem verbrauchsorientierten und dem bedarfsorientierten Energieausweis.

Wozu brauche ich einen Energieausweis?

Verwalter und Vermieter sind verpflichtet, Käufern und Mietern Auskunft über die energetische Qualität eines Gebäudes zu geben. Wer also ein Gebäude vermieten oder verkaufen möchte, muss bereits in der Immobilienanzeige Angaben zu energetischen Kennwerten machen und die wichtigsten Informationen aus dem Energieausweis nennen. Darüber hinaus muss ein Eigentümer dem Interessenten den Ausweis spätestens beim Besichtigungstermin unaufgefordert vorzeigen und nach Abschluss des Vertrages (zumindest als Kopie) übergeben.


Seit dem 01. Mai 2015 werden fehlende Angaben zur energetischen Qualität von Immobilien in kommerziellen Anzeigen als Ordnungswidrigkeit geahndet. Bußgelder von bis zu 15.000 Euro sind möglich.

Wie lange gelten Energieausweise?

Grundsätzlich verlieren alte Energieausweise, die vor dem 01.05.2014 erstellt wurden, ihre Gültigkeit nicht - müssen aber nach Ablauf der zehnjährigen Gültigkeitsfrist ersetzt werden. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Größere Umbauten oder Modernisierungsmaßnahmen erfordern ebenfalls eine Erneuerung. Mit dem Inkrafttreten der EnEV 2009 und der anschließenden Verabschiedung der EnEV 2014 bzw. der EnEV 2016 haben sich die Regeln allerdings noch einmal verschärft haben.

Bedarfsorientierter oder verbrauchsorientierter Energieausweis?

Bedarfsausweise beruhen auf Informationen, die der technischen Analyse eines Gebäudes entstammen. Verbrauchsausweise gründen wiederum auf Informationen zum Energieverbrauch der Bewohner. Sie beziehen zur Berechnung den Heizenergiebedarf der letzten drei Jahre für die Warmwasser- und Wärmeerzeugung (beispielsweise Gas, Öl, Fernwärme oder Strom) mit ein. Allerdings ermöglicht nur ein Bedarfsausweis den objektiven Vergleich der energetischen Eigenschaften von Gebäuden, da die Ausstellung anhand von nutzerunabhängigen Daten erfolgt.

 

Weil der Aufwand für einen Bedarfsausweis höher ist, müssen Eigentümer dafür mehr bezahlen. Aber diese Investition lohnt sich, da ein Nachmieter oder Käufer in der Regel nicht weiß, wie das Heizverhalten der vorherigen Eigentümer zu bewerten ist.

 

 

Wir erstellen schnell und unkompliziert den richtigen Energieausweis für Sie:

 

Wir bieten Ihnen eine kompetente Beratung rund um den Energieausweis. Dabei kümmern wir uns um die gesamte Abwicklung entsprechend Ihres individuellen Bedarfs. Vertrauen Sie unserer Erfahrung und vereinbaren Sie am besten gleich einen unverbindlichen Beratungstermin:

 

 

Tipp: HABEN Sie Ihr Gebäude in den zurückliegenden drei Jahren energetisch saniert? Dann empfehlen wir Ihnen, sofort einen neuen Energieausweis zu beauftragen. Denn mit besseren Energiekennwerten können Sie Ihr Gebäude im Zweifel besser vermieten oder verkaufen.

 

Sie haben Fragen oder Interesse?

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

 

Herr Yves Mehnert

Energiemanager IHK

03735 6793-16

 

E-Mail:

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Energieversorgung Marienberg GmbH

Zschopauer Straße 37

09496 Marienberg

www.energie-marienberg.de

 


 

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