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Im Dschungel der unterschiedlichsten Programme zur Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen, Bauberatungen und Begleitung, ist es für die meisten Eigenheimbesitzer und Unternehmen kaum mehr möglich, den Überblick zwischen BMWi, BAFA, KfW, SAB sowie weiterenzubehalten. Daher werden wir, eine Ratgeberreihe starten, in der wir verständlich und übersichtlich die Fördermöglichkeiten näher beleuchten, die aus unserer Sicht für den Großteil unser Leser von Interesse sein dürften. Den Schwerpunkt setzen wir dabei auf Förderungen, die Ihnen als Zuschuss gewährt werden.

 

Wer seine Immobile heutzutage energetisch sanieren oder modernisieren möchte, hat gute Chancen, von staatlichen Förderprogrammen aus Bund, Ländern und Kommunen zu profitieren. Die Vielfalt ist allerdings so groß, dass es selbst ausgewiesene Förderexperten schwer haben, hier den Überblick zu behalten. In unserer Ratgeberserie stellen wir Ihnen daher attraktive Förderungen vor, die Hauseigentümern vornehmlich als Zuschuss gewährt werden.

 

Förderprogramme - Sanierungen

 Quelle: http://www.foerderdatenbank.de

 

Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss

 

 

Förderart:     Zuschuss
Förderbereich:     Energieeffizienz & Erneuerbare Energien;
      Wohnungsbau & -modernisierungen
Fördergebiet:     Bund
Förderberechtigte:     Privatpersonen
Ansprechpartner:     KfW Bankengruppe

 

Ziel und Gegenstand



Die KfW Bankengruppe unterstützt Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO 2-Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden, für die vor dem 1. Februar 2002 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde.

 

Gefördert werden:

 

  • Einzelmaßnahmen,
  • Maßnahmenpakete sowie
    der Kauf eines energetisch sanierten Gebäudes oder einer Eigentumswohnung und die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus.
    Für alle Fördermaßnahmen steht auch die Kreditvariante im Programm Energieeffizient Sanieren –Kredit zur Verfügung.

 

 

Art und Höhe der Förderung -Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.


Die Höhe der Förderung beträgt für:

 

  • Einzelmaßnahmen: 10% der förderfähigen Kosten, maximal 5.000 EUR pro Wohneinheit,
  • Heizungs-und/oder Lüftungspaket im „Anreizprogramm Energieeffizienz”: 15% der förderfähigen Kosten, maximal 7.500 EUR pro Wohneinheit,
  • KfW-Effizienzhaus 115: 15% der förderfähigen Kosten, maximal 15.000 EUR pro Wohneinheit,
  • KfW-Effizienzhaus 100: 17,5% der förderfähigen Kosten, maximal 17.500 EUR pro Wohneinheit,
  • KfW-Effizienzhaus 85: 20% der förderfähigen Kosten, maximal 20.000 EUR pro Wohneinheit,
  • KfW-Effizienzhaus 70: 25% der förderfähigen Kosten, maximal 25.000 EUR pro Wohneinheit,
  • KfW-Effizienzhaus 55: 30% der förderfähigen Kosten, maximal 30.000 EUR pro Wohneinheit,
  • KfW-Effizienzhaus Denkmal

 

Als Maßnahmenpakete werden gefördert:

 

  • Heizungspaket, bestehend aus Erneuerung der Heizungsanlage und der darauf abgestimmten Optimierung der Wärmeverteilung,
  • Lüftungspaket, bestehend aus dem Einbau einer Lüftungsanlage (Zu-und Abluftanlage) mit Wärmerückgewinnung in Verbindung mit mindestens einer Sanierungsmaßnahme an der Gebäudehülle (z.B. Dämmung der Wände, Erneuerung der Fenster).
    Der Zuschuss muss mindestens 300 EUR pro Antrag betragen.
    Für eine energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen kann ein Zuschuss im Rahmen des Programms Energieeffizient Bauen und Sanieren –Zuschuss Baubegleitung direkt bei der KfW beantragt werden.

 

 

Voraussetzungen

 

Für das Wohngebäude muss vor dem 1. Februar 2002 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet worden sein.


Als Einzelmaßnahmenwerden gefördert:

 

  • Wärmedämmung von Wänden,
  • Wärmedämmung von Dachflächen,
  • Wärmedämmung von Geschossdecken,
  • Erneuerung der Fenster und Außentüren,
  • Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage,
  • Erneuerung der Heizungsanlage,
  • Optimierung bestehender Heizungsanlagen, (…)

 

Als Maßnahmenpakete werden gefördert:

 

  • Heizungspaket, bestehend aus Erneuerung der Heizungsanlage und der darauf abgestimmten Optimierung der Wärmeverteilung,
  • Lüftungspaket, bestehend aus dem Einbau einer Lüftungsanlage (Zu-und Abluftanlage) mit Wärmerückgewinnung in Verbindung mit mindestens einer Sanierungsmaßnahme an der Gebäudehülle (z.B. Dämmung der Wände, Erneuerung der Fenster).

 

 

Antragsverfahren


Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Einbindung eines Energieeffizienz-Experten über das KfW-Zuschussportal (Programmnummer 431) an die:


KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5–9
60325 Frankfurt am Main
Infocenter: (08 00) 5 39 90 02
Tel. (0 69) 74 31-0
Fax (0 69) 74 31-29 44
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.kfw.de

zu richten.

 

 

Förderprogramme - Energieberatung

 Quelle: Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) vom 11. Oktober 2017, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 7. November 2017, B2; Informationen das BAFA, Stand November 2017.

 

Energieberatung für Wohngebäude

 

 

Förderart:     Zuschuss
Förderbereich:     Beratung, Energieeffizienz; Erneuerbare Energien,
      Wohnungsbau & -modernisierungen
Fördergebiet:     Bund
Förderberechtigte:     Unternehmen, Privatpersonen, Verbände und Vereinigungen
Ansprechpartner:     Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

 

Ziel und Gegenstand


Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert Energieberatungen für Wohngebäude, die Möglichkeiten der energetischen Gebäudesanierung aufzeigen.

Gefördert werden Energieberatungen, die:

 

  • entweder die Gesamtsanierung in einem Zuge zu einem KfW-Effizienzhaus darstellen oder
  • aufzeigen, wie das Gebäude Schritt-für-Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch saniert und der Primärenergiebedarf so weit wie möglich gesenkt werden kann.

 

Ziel ist es, Investoren bzw. Eigentümern einen sinnvollen Weg aufzuzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Gebäudes verbessern können.

 

 

Art und Höhe der Förderung -Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.


Die Höhe der Zuwendung beträgt 60% des zuwendungsfähigen Beratungshonorars, jedoch:

 

  • maximal 800 EUR für Ein-und Zweifamilienhäuser und
  • maximal 1.100 EUR für Wohnhäuser mit drei oder mehr Wohneinheiten.
    Die Zuwendung für zusätzliche Erläuterungen bei Eigentümerversammlungen beträgt einmalig maximal 500 EUR.

 

 

Voraussetzungen

 

Der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Gebäude muss bis zum 31. Januar 2002 gestellt oder erstattet worden sein. Die Gebäudehülle darf seitdem nicht zu mehr als 50% verändert worden sein und das Gebäude muss überwiegend Wohnzwecken dienen.
Eine Energieberatung ist von einem zugelassenen Energieberater zu erbringen und muss für Wohngebäude mindestens folgende Schritte umfassen:

 

  • eine Datenaufnahme vor Ort,
  • die Anfertigung eines Energieberatungsberichts (z.B. in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans) sowie
  • dessen Aushändigung und anschließende Erläuterung gegenüber dem Beratenen (mit Zustimmung

 

Antragsverfahren

 

Anträge sind vor Beginn der Energieberatung online beim:


Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Energieberatung Wohngebäude, Energieberatung Mittelstand
Frankfurter Straße 29–35
65760 Eschborn
Infocenter: (08 00) 5 39 90 02
Tel. (0 61 96) 9 08-18 80
Internet: http://www.bafa.de

zu stellen.

 

 

Förderprogramme - Baubegleitung

 Quelle: Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand November 2016; KfW-Information vom 11. Januar 2017.

 

Zuschuss Baubegleitung

 

Förderart:     Zuschuss
Förderbereich:     Energieeffizienz & Erneuerbare Energien;
      Wohnungsbau & -modernisierungen
Fördergebiet:     Bund
Förderberechtigte:     Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtungen
      Privatpersonen, Verband/Vereinigung
Ansprechpartner:     KfW Bankengruppe

 

Ziel und Gegenstand

 

Die KfW Bankengruppe unterstützt die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen unabhängigen Energieeffizienz-Experten während des Neubaus und der Sanierung von bestehenden Wohngebäuden.
Gefördert wird die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch den Energieeffizienz-Experten, wahlweise mit einer Nachhaltigkeitszertifizierung, bei:

 

  • Neubau oder Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus oder
  • der energetischen Sanierung mit Einzelmaßnahmen.

    Ziel ist es, die Umsetzung energetischer Maßnahmen durch zusätzliche fachliche Kompetenz zu unterstützen.

 

 

Art und Höhe der Förderung -Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

 

Die Höhe der Zuwendung beträgt 50% der förderfähigen Kosten:

 

  • maximal jedoch 4.000 EUR pro Antragsteller und Investitionsvorhaben
  • Zuschussbeträge unter 300 EUR werden nicht ausgezahlt

 

Voraussetzungen

 

Es muss sich um eine förderfähige Sanierungsmaßnahme handeln, die entweder in den Programmen Energieeffizient Bauen, Energieeffizient Sanieren –Kredit, Energieeffizient Sanieren –Investitionszuschuss oder in einem von der KfW aus diesen Mitteln refinanzierten Programm eines Landesförderinstitutes gefördert wird.

 
Der Sachverständige muss in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes in den Kategorien „Energieeffizient Bauen und Sanieren –Wohngebäude” unter http://www.energie-effizienz-experten.de geführt sein.

 
Der Sachverständige ist für das Vorhaben wirtschaftlich unabhängig zu beauftragen.

 
Der Sachverständige darf weder in einem Inhaber-, Gesellschafts-oder Beschäftigungsverhältnis zu den bauausführenden Unternehmen oder Lieferanten stehen, noch Lieferungen oder Leistungen vermitteln.

 
Die Durchführung der energetischen Fachplanung und Baubegleitung ist durch den Sachverständigen zu dokumentieren und dem Bauherrn zu übergeben.

 

Antragsverfahren


Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Einbindung eines Energieeffizienz-Experten über das KfW-Zuschussportal (Programmnummer 431) an die:


KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5–9
60325 Frankfurt am Main
Infocenter: (08 00) 5 39 90 02
Tel. (0 69) 74 31-0
Fax (0 69) 74 31-29 44
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.kfw.de

zu richten.

Wie alltagstauglich sind E-Autos wirklich?

Interview vom 29.11.2018

 

Wir haben darüber mit EVM-Vertriebsmitarbeiter Frank Deutschmann gesprochen. Er ist seit über einem Jahr beinahe täglich mit einem modernen Elektrofahrzeug unterwegs und hat sich mit der Materie intensiver auseinandergesetzt.

 

 

In Ballungsgebieten nimmt die Zahl der Ladesäulen kontinuierlich zu. Wie sieht es mit öffentlichen Tank- bzw. Lademöglichkeiten bei uns im ländlichen Raum aus? Kann ich schon heute unbesorgt einen Ausflug ins Grüne unternehmen, ohne Gefahr zu laufen, keine Lademöglichkeit zu finden?

 

Deutschmann: Aus meiner Erfahrung heraus kann ich diese Frage mit ja beantworten. Die Reichweite selbst von Elektroautos mit kleineren Batterien reicht locker von Ladestation zu Ladestation. Natürlich sollte man sich vorher informieren, wo sich Ladesäulen befinden, welche Lademöglichkeit vor Ort gegeben ist (Art des Anschlusses bzw. Ladeleistung der Säule) und mit welcher Ladekarte ich die Säule nutzen kann. (Fast) Jede Ladesäule kann man aber mittlerweile auch schon mit der sogenannten „Spontanladung“ nutzen. Dazu braucht man lediglich ein Smartphone zum Scannen des QR-Codes und evtl. einen PayPal-Account oder eine Kreditkarte.

 

Und wie lange dauert ein Ladevorgang? Hier braucht der Fahrer doch sicher mehr Geduld als beim klassischen Betanken eines Fahrzeugs mit Verbrennungsmotor.

 

Deutschmann: Die Dauer des Ladevorgangs ist immer vom Fahrzeug und von der Batteriegröße abhängig. Dazu kommt, welche Ladeleistung die Ladesäule bereitstellt und ob man mit Wechsel- oder Gleichstrom lädt. Mit 3,7 kW Wechselstrom ist die Ladedauer natürlich deutlich länger als mit 11 kW oder 22 kW. Am schnellsten kann man mit Gleichstrom (> 50 kW) laden, bei dem die meisten Elektrofahrzeuge innerhalb von einer halben Stunde auf mindestens 80% geladen werden können.

 

Da wir gerade beim Thema „Tanken“ sind – wie funktioniert das Bezahlen eigentlich? Anders als an einer gewöhnlichen Tankstelle, steht an einer öffentlichen Ladesäule ja kein Tankwart, bei dem ich ganz einfach mit Bargeld oder EC-Karte bezahlen kann.

 

Deutschmann: Wie schon bei der Frage zu den Ladestationen angeschnitten, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Aktuell braucht man für die Ladesäulen von verschiedenen Betreibern einen Ladechip oder eine Ladekarte. Bei uns in Marienberg und auch bei einigen Ladesäulen in der Region ist der Betreiber TheNewMotion und dort können wir mit dem Chip von TheNewMotion ganz einfach laden, indem wir den Ladevorgang mit diesem an der Ladesäule freischalten und auch wieder beenden. Die Abrechnung erfolgt ganz bequem 1x monatlich per Bankeinzug. Um den Chip oder die Ladekarte zu erhalten, ist eine vorherige Anmeldung beim Betreiber notwendig. Was das Laden kostet kann man über die Smartphone App von TheNewMotion einsehen. Selbstverständlich ist das Freischalten der Ladesäule auch über die App Möglich.

Natürlich gibt es auch noch weitere Betreiber von Ladenetzwerken, welche auch ein Roaming anbieten, was bedeutet, dass man mit einer Karte bei verschiedenen Ladesäulenbetreibern laden kann. Aktuell gibt es hier aber leider auch noch einige Barrieren. Ich hoffe, dass sich dies in Zukunft noch ändert.

 

Den Kraftstoffverbrauch eines Benzin- oder Diesel-PKW gibt man mit der verbrauchten Menge Kraftstoff in Litern pro 100 gefahrener Kilometer an. Lässt sich der Energieverbrauch eines Elektroautos mit dem eines Verbrenners vergleichen oder ins Verhältnis setzen? Und wenn ja, wer fährt am Ende sparsamer?

 

Deutschmann: Der Energieverbrauch im Elektroauto hängt zunächst ganz stark vom Fahrer ab, mit welcher Behutsamkeit er das Strompedal „streichelt“. Gemessen wird der Verbrauch in kWh auf 100 km. Kurz gesagt, wer wie aus dem Verbrenner gewohnt ins Elektrofahrzeug steigt und „ganz normal“ losfährt, könnte einen recht hohen Verbrauch haben. Wer aber vorausschauend fährt, auf die Wahl der Verbraucher im Auto achtet und generell sparsam fährt, kann oftmals sogar die Angaben vom Hersteller deutlich unterbieten. Das kommt aber, wie so oft, auf die Art des Elektrofahrzeuges an. Die einen gewinnen ihre Bremsenergie automatisch immer zurück, wenn man vom Gaspedal geht, bei den anderen kann man dies manuell steuern und z.B. das Auto auch „segeln“, quasi rollen lassen, wenn man keine Antriebsenergie benötigt. Einen deutlichen Vorteil sehe ich persönlich auf der Kurzstrecke, dahier die Aufwärmphase des Verbrennungsmotors mit hohem Verbrauch umgangen wird. Das Elektroauto ist sofort einsatzbereit und verbraucht im kalten wie im warmen Zustand gleichviel.

Wenn man es auf der Langstrecke eilig hat, dann sind die Verbrenner klar im Vorteil. Hat man aber Zeit und kann mit dem Elektroauto gemütlich fahren, dann kann auch hier eine Einsparung gegenüber dem Verbrenner erzielt werden. In der kalten Jahreszeit und im Winter sollte man beachten, dass sich das Elektroauto die benötigte Wärme für den Innenraum nicht aus dem Wasserkreislauf wie beim Verbrennungsmotor holt. Der Innenraum muss elektrisch, oder wie schon bei vielen Modellen möglich, mit einer Wärmepumpe aufgeheizt werden. Diese Energie wird der Fahrbatterie zusätzlich entnommen und schmälert dadurch die Reichweite.

 

Wer also nun am Ende sparsamer ist, kommt auf den Fahrer, das Fahrzeug selbst und auf weitere äußere Gegebenheiten wie z.B. die Außentemperatur an. Wie weit komme ich im Schnitt mit einer vollen Batterie und kann man sich, was die Reichweite betrifft, auf die Herstellerangaben verlassen?

 

Deutschmann: Mit der Batterie aus dem E-Auto, welches ich fahre, komme ich mit 35 kWh im Schnitt um die 250 km pro Ladung. Im Sommer kann dies auch mal mehr sein und im Winter können es aber, bei sehr kalten Temperaturen auch nur 100 km sein. Wie schon vorher angesprochen spielt beim Verbrauch auch die Nutzung der Heizung und anderer Verbraucher eine große Rolle.

 

Nun ist das E-Auto aktuell für Kurzstrecken oder Berufspendler unter 100 km Tageslaufleistung besonders interessant. Welche Möglichkeiten habe ich, das Fahrzeug im bzw. am eigenen Zuhause aufzuladen, damit ich am nächsten Tag mit vollen Akkus starten kann?

 

Deutschmann: Zu Hause laden ist mittlerweile kein Problem mehr. Wir bieten z.B. eine EVM Wallbox mit eigenem Fahrstromtarif an, mit dem zuverlässig und günstig fast jedes Elektroauto zu Hause aufgeladen werden kann. (Informationen dazu im persönlichen Beratungsgespräch möglich) Es ist auch möglich, das Fahrzeug an einer gewöhnlichen Schuko-Steckdose aufzuladen. Das birgt jedoch große Risiken. Eine normale Steckdose ist nicht für das dauerhafte Laden mit einer Leistung von 3,7 kW vorgesehen und wird dadurch, zusammen mit der Verkabelung, sehr heiß und kann Brände verursachen. Daher rate ich davon ab. Einige Hersteller bieten zwar zusätzlich zum Auto für den Ladevorgang geeignete Schuko-Steckdosen an, diese müssen dann aber auch meist recht teuer vom Hauselektriker inkl. komplett neuer Verkabelung mit in die Hauselektrik eingebunden werden. Wenn das geschehen ist, kann man dann zwar sein E-Auto unbesorgt aufladen, aber eine Kommunikation zwischen Auto und Steckdose ist dann nicht möglich und somit steht der Akku quasi immer „unter Strom“, was der Lebensdauer der Batterie schaden kann. Eine Wallbox hat hier den Vorteil, dass diese immer mit dem Fahrzeug kommuniziert und die Ladung auch dann beendet, wenn die Batterie vollgeladen oder die festgelegte obere Ladegrenze erreicht ist. Ist das E-Auto an eine Wallbox angeschlossen, kann man bei vielen Herstellern z.B. auch das Fahrzeug per App vorheizen oder den Ladevorgang aus der Ferne steuern. Diesen Vorteil hat man an einer normalen Steckdose nicht.

 

Wie wir bereits erfahren haben, sind E-Autos gerade für Kurzstrecken und den Stadtverkehr geradezu prädestiniert. Da sei die Frage erlaubt, wie Alltagstauglich die meisten E-Fahrzeuge eigentlich sind? Findet im Kofferraum ein normaler Familieneinkauf Platz?

 

Deutschmann: Unsere beiden Elektroautos sind zu 100% für den Alltag geeignet. Beide haben mindestens 4 bequeme Sitzplätze, einen geräumigen Kofferraum und auch sonst sehe ich keinerlei Nachteile gegenüber einem normalen Auto. Wie wir es schon zu einigen Veranstaltungen gemerkt haben, geht echt richtig viel ins Auto reinzupacken.

 

Unterscheidet sich das Fahrgefühl beim Stromer merklich im Vergleich zu einem PKW mit Verbrennungsmotor? Vielleicht kannst du kurz die ersten Eindrücke beschreiben, die dir von deinen ersten Fahrten besonders im Gedächtnis geblieben sind?

 

Deutschmann: Das Fahrgefühl ist auf jeden Fall ruhiger und sehr entspannt, eigentlich hört man fast nur das Abrollgeräusch der Reifen und ein leises Summen des Elektromotors. Beschleunigt wird auch quasi ganz unterbrechungsfrei, da auf Schalt- bzw. schaltende Automatikgetriebe verzichtet werden kann. Ansonsten liegt auch das Drehmoment sofort an und nicht erst bei einer bestimmten Drehzahl wie beim Verbrennungsmotor. An der Ampel kommt man somit immer sehr flott vom Fleck. Worauf ich mich anfangs sehr stark einstellen musste, ist die Tatsache, dass das Elektroauto von Fußgängern, besonders von älteren Menschen und Kindern so gut wie gar nicht wahrgenommen wird. Viele verlassen sich einfach darauf, ein herannahendes Fahrzeug zu hören und gehen ohne zu Schauen über die Straße und sind dann erschrocken, wenn das leise Auto angerollt kommt. Auch hier zahlt sich Geduld und vorausschauendes Fahren aus, damit man den Alltag im Straßenverkehr sicher meistert.

 

Kommen wir kurz zurück auf das Thema Kosten. Bewegen sich die Kosten für Steuern, Versicherung, sowie TÜV, Wartung und Verschleiß auf dem Niveau eines „klassischen“ PKWs oder gibt es hier erhebliche Unterschiede.

 

Deutschmann: Hier gibt es aktuell deutliche Unterschiede. Die Anschaffungskosten für ein Elektroauto sind (noch) sehr hoch. Dafür fällt für die ersten 10 Jahre die KFZ-Steuer weg, da Elektroautos KFZ-Steuerbefreit sind. Der erste TÜV-Termin kommt wie bei allen anderen PKWs nach 3 Jahren und folgt dann alle 2 Jahre, jeweils aber ohne Abgasuntersuchung, die braucht man ja nicht. Die Kosten für Wartung und Verschleiß fallen geringer aus, da es keinen Öl- oder Zahnriemenwechsel gibt, die Bremsen wegen der Rekuperation des Elektromotors weniger beansprucht werden und auch anfällige Teile wie z.B. der Auspuff sind nicht vorhanden. Dadurch, dass ein Elektromotor weiterhin aus viel weniger Einzelteilen besteht wie ein Verbrennungsmotor, gibt es weniger Fehlerquellen, die Kosten verursachen können. Die Kosten für die Versicherung kann man mittlerweile ungefähr mit denen für einen vergleichbaren Verbrenner unterscheiden, jedoch sollte man beim Versicherungstarif darauf achten, dass auch die Batterie mit versichert wird. Anfangs waren die Tarife noch günstiger, weil es den Versicherern an Erfahrung zu möglichen Schäden etc. mangelte.

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