Durch das Wachstumschancengesetz wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) künftig zum Standard im Geschäftsverkehr. Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. 
Ab dem 1. Januar 2027 sind wir gesetzlich verpflichtet, E-Rechnungen zu übermitteln. Ab diesem Zeitpunkt versenden wir im digitalen ZUGFeRD-Format. Eine Zustellung in Papierform ist dann nicht mehr möglich. 

ZUGFeRD ist ein hybrides Rechnungsformat, das eine herkömmliche PDF-Ansicht mit einer eingebetteten, strukturierten XML-Datei kombiniert. Sie können sie wie gewohnt öffnen, lesen und selbst ausdrucken. 

Was müssen Sie tun?

Bitte teilen Sie uns Ihre E-Mail-Adresse für den Rechnungsempfang über das Formular mit.

Erfassungsformular ausfüllen und E-Rechnung empfangen

Ihre Daten für die Umstellung auf elektronischen Rechnungsversand:

Formular E-Rechnungsempfang

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Die Leitweg-ID dient der eindeutigen Zuordnung elektronischer Rechnungen bei Behörden und öffentlichen Einrichtungen. Für diese Institutionen ist die Angabe der Leitweg-ID zwingend erforderlich. 

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Welcher Vertrag soll umgestellt werden?
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