Umzugsmeldung ab 06. Juni 2025 nicht mehr rückwirkend möglich
Bitte beachten Sie:
Wegen einer Gesetzesänderung können Sie Ihren Ein- oder Auszug ab 06. Juni 2025 nicht mehr rückwirkend melden. Informieren Sie uns bitte 14 Tage vor Wohnungsübergabe.
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