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Gebühren

Schmutzwasserentsorgung

in öffentliche Kanäle eingeleitet und
durch ein Klärwerk gereinigt (§ 29 Abs. 1 AbwS)

3,18 EUR/m³

in öffentliche Kanäle eingeleitet und
nicht an ein Klärwerk angeschlossen (§ 29 Abs. 5 AbwS)

1,55 EUR/m³

Niederschlagswasserentsorgung

in öffentliche Kanäle eingeleitet
(§ 29 Abs. 2 AbwS):

0,59 EUR/m² versiegelte Fläche


Dabei ist der Grad der Versiegelung zu beachten (§ 27 Abs. 2 AbwS):

Fläche

Abflusswirksamkeit
der versiegelten
Fläche

Gebühr

Gebührenfaktor

1) Dächer

- Standarddach

1,00

0,59 €/m²

0,590  €/m²

- Gründach unter 10 cm Aufbaudicke

0,50

0,59 €/m²

0,295  €/m²

- Gründach über 10 cm Aufbaudicke

0,30

0,59 €/m²

0,177  €/m²

2) befestigte Flächen

- Asphalt, Beton, Schwarzdecke

0,90

0,59 €/m²

0,531  €/m²

- Pflaster, Verbundsteine

0,65

0,59 €/m²

0,384  €/m²

- Öko-Pflaster, Rasengittersteine udg.

0,45

0,59 €/m²

0,267  €/m²

3) sonstige Flächen

- Spielplatz, Sportflächen

0,25

0,59 €/m²

0,148  €/m²

- unbefestigte Flächen u.ä.

0,45

0,59 €/m²

0,267  €/m²

Schlammentsorgung

aus Kleinkläranlagen:

bei Anlieferung ans Klärwerk (§ 29 Abs. 4 Punkt 1)

11,08 EUR/m³

bei Abholung durch AZV (§ 29 Abs. 4 Punkt 2)

26,30 EUR/m³


aus abflusslosen Gruben:

bei Anlieferung ans Klärwerk (§ 29 Abs. 3 Punkt 1)

11,08 EUR/m³

bei Abholung durch AZV (§ 29 Abs. 4 Punkt 2)

26,30 EUR/m³

 

 

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