Aufgaben
Zentrale AW-Entsorgung – Schmutzwasserentsorgung
Schmutzwasser ist das durch Gebrauch verschmutzte Wasser, insbesondere häusliches Abwasser aus Toiletten (Fäkal- oder Schwarzwasser), Sanitäreinrichtungen, Küchen und Waschmaschinen (Wasch- oder Grauwasser) sowie Abwasser aus Betrieben.
Die zentrale Schmutzwasserentsorgung und –behandlung erfolgt im Verbandsgebiet über ein ca. 230 km langes Kanalnetz und 11 Kläranlagen.
Die Gebührenerhebung für die Schmutzwasserentsorgung erfolgt im Auftrag des Abwasserzweckverbandes „Pockautal“ durch die Erzgebirge Trinkwasser GmbH Annaberg-Buchholz zusammen mit der Trinkwasserberechnung.
Zweimonatlich werden Abschlagszahlungen fällig, die Jahresabrechnung erfolgt jeweils Anfang Februar für das zurückliegende Jahr.
Zentrale AW-Entsorgung – Niederschlagswasserentsorgung
Niederschlagswasserentsorgung ist die Ableitung des aus dem Bereich von bebauten oder künstlich befestigten Flächen abfließenden und gesammelten Wassers aus Niederschlägen (Niederschlagswasser) über öffentliche Kanäle des Abwasserzweckverbandes „Pockautal“.
Die Gebührenerhebung erfolgt direkt durch den Abwasserzweckverband „Pockautal“. Es handelt sich um eine Jahresgebühr. Der Bescheid wird jeweils Ende April für das laufende Jahr erlassen.
Dezentrale AW-Entsorgung – Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben
Grundstücke, die nicht an das zentrale Abwassernetz angeschlossenen sind, müssen eine Abwasseranlage haben. Alles im Haushalt anfallende Schmutzwasser muss vollständig gesammelt werden (abflusslose Grube) oder in einer Abwasserbehandlungsanlage (Kleinkläranlage) gereinigt werden.
Abflusslose Grube:
In der abflusslosen Grube erfolgt keine Abwasserreinigung, lediglich eine Sammlung aller Fäkal- und Grauwässer.
Kleinkläranlage:
In einer Kleinkläranlage setzt sich der Schlamm mechanisch ab. Im weiteren Verlauf werden die Schwebstoffe durch Mikroorganismen biologisch abgebaut. Der begrenzende Faktor ist dabei der im Wasser gelöste Sauerstoff. Bei den Kleinkläranlagen ohne vollbiologisch Reinigungsstufe ist noch ein hoher Anteil Schwebstoffe im Wasser vorhanden, welches die Kläranlage verlässt (Überlaufwasser).
Die vollbiologische Reinigung wird durch zusätzlichen Sauerstoffeintrag erreicht.
Dabei gibt es folgende Anlagenarten:
a) technische Kompaktanlagen (Tropfkörper, Scheibentauchkörper, Festbett- oder Belebungsanlagen) oder
b) naturnahe Anlagen (Pflanzenkläranlagen, Filterkörperanlagen z. B. Sandfilterschacht).
Diese vollbiologischen Reinigungsverfahren sind ab dem Jahr 2016 für alle Grundstücke Pflicht.
Fäkalabfuhr:
Mit der Klärschlammabfuhr wurde die Firma SITA Umwelt Service GmbH beauftragt. Anmeldungen können unter der Rufnummer: 037360/6955-0 erfolgen.
Dezentrale AW-Entsorgung – Förderung SWW 2007
Ab dem Jahr 2016 hat jedes Grundstück, das nicht an das öffentliche Abwassernetz angeschlossen ist, das Abwasser über eine vollbiologische Kleinkläranlage zu reinigen.
Vorhaben der Abwasserbeseitigung werden gefördert, insbesondere um im ländlichen Raum die Umwelt- und Lebensqualität zu verbessern und um durch verbesserte Abwasser-reinigung zu einem guten chemischen und ökologischen Gewässerzustand im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie beizutragen.
Die Förderung privater Kleinkläranlagen erfolgt durch Antragstellung über den Abwasserzweckverband (also die Aufgabenträger der öffentlichen Abwasserbeseitigung) bei der Sächsischen Aufbaubank.
Die Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft 2007 sowie Hinweise können unter www.umwelt.sachsen.de/foerderung/344.htm heruntergeladen werden.
Förderfähig sind:
- Neuerrichtung einer Kleinkläranlage mit biologischer Reinigungsstufe und
- Nachrüstung einer vorhandenen Kleinkläranlage mit biologischer Reinigungsstufe
Nicht förderfähig ist hingegen die Neuerschließung eines Grundstückes im Sinne des Baurechtes.
Die Höhe der Förderung ist in Punkt 5.2.3 der Förderrichtlinie SWW/2007 festgesetzt:
- Für die Neuerrichtung einer Kleinkläranlage mit biologischer Reinigungsstufe beträgt die Grundförderung für 4 Einwohnerwerte (EW) 1.500 EUR zuzüglich 150 EUR je weiterem EW.
- Für die Nachrüstung einer vorhandenen Kleinkläranlage mit einer biologischen Reinigungsstufe beträgt die Grundförderung für 4 EW 1.000 EUR zuzüglich 150 EUR je weiterem EW.
Bei weitergehenden Reinigungsanforderungen wird eine zusätzliche Zuwendung für 4 EW in Höhe von 300 EUR zuzüglich 50 EUR je weiterem EW gewährt.
Förderverfahren:
Der Grundstückseigentümer/Bauherr reicht das Formblatt „Interessenbekundung“ zweifach und das Formblatt „Datenschutzerklärung“ beim Abwasserzweckverband (AZV) ein.
Der AZV fasst die Interessenbekundungen zusammen und meldet den Bedarf an die Sächsische Aufbaubank. Von der Sächsischen Aufbaubank erhält der Bauherr die Bestätigung zum vorzeitigen förderunschädlichen Baubeginn. Nach Vorlage der erforderlichen Wasserrechtlichen Erlaubnis (i. d. R. vom Landratsamt Erzgebirgskreis) kann der Bauherr mit seinem Vorhaben beginnen.
Nach Fertigstellung ist eine Abnahme durchzuführen und das Formblatt „Abnahmeprotokoll“ auszufüllen. Des Weiteren ist mit einer zertifizierten Fachfirma (meistens beauftragte Firma) ein Wartungsvertrag gemäß Punkt 6.3 SWW 2007 abzuschließen.
Nunmehr kann das Formblatt „Antrag auf Bewilligung und Auszahlung“ mit den erforderlichen Anlagen (Originalrechnungen mit Zahlungsnachweis, Kopie Abnahmeprotokoll, Wartungsvertrag, Anerkennung der Nebenbestimmungen) beim AZV eingereicht werden.
Wenn ausreichend Anträge beim AZV vorliegen (i. d. R. einmal im Jahr), stellt dieser einen Sammelantrag an die Sächsische Aufbaubank.
Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt durch die Sächsische Aufbaubank direkt an den Bauherrn.
Für nähere Auskünfte stehen die Mitarbeiter des Abwasserzweckverbandes zur persönlichen Beratung gern zur Verfügung.
Die Formblätter finden Sie unter „Downloads“.



